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Kleinkredit für Temporärarbeitende in der Schweiz

Temporärstelle und Kredit: wie Kreditgeber Einsatzverträge bewerten, welche Unterlagen helfen und wie Sie Lücken zwischen Einsätzen überbrücken.

Arbeitskräfte in Schutzkleidung in einer Lagerhalle

Temporärarbeit ist in der Schweiz in vielen Branchen verbreitet, von Bau und Industrie über Logistik bis zu Gesundheit und Büro. Wer über ein Personalverleihunternehmen arbeitet, verdient oft ordentlich, hat aber weniger Planungssicherheit als mit einer Festanstellung. Genau das spielt bei einem Kreditantrag eine grosse Rolle.

Diese Seite erklärt, wie Kreditgeber Temporärstellen einschätzen, welche Unterlagen Ihre Situation besser darstellen und welche Alternativen bei einer Lücke zwischen zwei Einsätzen sinnvoller sind. Mini-Pret.com ist ein unabhängiger Ratgeber und vergibt oder vermittelt keine Kredite.

Was Temporärarbeit rechtlich bedeutet

Beim Personalverleih ist nicht der Einsatzbetrieb Ihr Arbeitgeber, sondern das Temporärbüro. Es schliesst mit Ihnen einen Rahmenvertrag und für jeden Auftrag einen Einsatzvertrag ab. Geregelt wird das im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); für viele Verleihunternehmen gilt zudem ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih mit Bestimmungen zu Lohn, Arbeitszeit und Weiterbildung.

Für die Kreditprüfung zählt vor allem, dass Einsätze befristet sein können und dass in den ersten Monaten eines Einsatzes oft kürzere Kündigungsfristen gelten als bei einer Festanstellung. Der Kreditgeber sieht daher ein höheres Risiko, dass das Einkommen kurzfristig wegfällt.

Wie Kreditgeber Temporärstellen beurteilen

Das Konsumkreditgesetz (KKG) verlangt bei Krediten zwischen CHF 500 und CHF 80'000 eine Kreditfähigkeitsprüfung: Die Rückzahlung muss innert 36 Monaten möglich sein, ohne das betreibungsrechtliche Existenzminimum anzutasten. Wie ein temporäres Einkommen dabei angerechnet wird, legt jeder Anbieter in seinen internen Richtlinien fest. In der Praxis gilt meist:

  • Ein laufender, ungekündigter Einsatz ist Voraussetzung.
  • Ein länger dauernder Einsatz beim gleichen Betrieb wird günstiger bewertet als häufig wechselnde Kurzeinsätze.
  • Viele Anbieter verlangen, dass das Arbeitsverhältnis schon einige Monate besteht.
  • Bei Stundenlohn wird das Einkommen aus mehreren Lohnabrechnungen gemittelt.
  • Ein Ferien- und Feiertagszuschlag im Stundenlohn ist kein zusätzliches Einkommen, sondern deckt die Monate mit Ferien ab.

Es kann also sein, dass zwei Personen mit gleichem Lohn unterschiedliche Antworten erhalten, je nachdem wie stabil ihre Einsätze sind.

Unterlagen, die Ihre Situation klarer machen

Wenn Sie einen Kredit für eine notwendige Ausgabe prüfen, können Sie Ihre Lage nachvollziehbar darstellen. Hilfreich sind:

  • der aktuelle Einsatzvertrag mit voraussichtlicher Dauer;
  • Lohnabrechnungen der letzten Monate und der letzte Lohnausweis;
  • eine Bestätigung des Einsatzbetriebs oder des Temporärbüros, falls eine Verlängerung oder Übernahme geplant ist;
  • ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister;
  • eine Übersicht Ihrer Fixkosten und laufenden Verpflichtungen.

Unterlagen verbessern die Beurteilung, ändern aber nichts an der gesetzlichen Berechnung. Fehlt der Spielraum im Budget, muss ein seriöser Anbieter ablehnen.

Lücken zwischen zwei Einsätzen überbrücken

Arbeitslosenversicherung und Zwischenverdienst

Temporärarbeitende sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wer die Beitragszeit erfüllt, kann sich bei einer Lücke beim RAV anmelden. Nimmt man während des Bezugs einen kurzen Einsatz an, kann dieser als Zwischenverdienst gelten, und die Versicherung gleicht einen Teil der Differenz aus. Melden Sie sich früh an, idealerweise schon bei Bekanntwerden des Einsatzendes. Mehr zum Thema bietet die Seite über Kredit ohne Arbeitsstelle.

Lohnvorschuss und Ratenpläne

Bei einem laufenden Einsatz kann das Temporärbüro als Arbeitgeber einen Vorschuss für bereits geleistete Stunden gewähren. Gegenüber Krankenkasse, Steueramt oder Vermieter lohnt sich eine frühe Anfrage nach Ratenzahlung.

Rücklage aufbauen

Temporär Arbeitende profitieren besonders von einer Reserve von einem bis drei Monatsbudgets. Wer saisonal schwankende Einsätze hat, findet ergänzende Tipps auf der Seite für Saisonarbeitende.

Kosten vergleichen und Rate realistisch wählen

Kommt ein Kredit in Frage, vergleichen Sie Angebote nur über den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag. Der Bundesrat legt in der Verordnung zum KKG einen Höchstzinssatz fest, den Anbieter bei Kleinkrediten oft ausschöpfen. Wählen Sie die Rate so, dass Sie sie auch in einem Monat ohne Einsatz bezahlen könnten, oder verzichten Sie auf den Kredit. Nach der Unterzeichnung bleibt Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Eine Restschuld- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt in der Regel nicht vor dem Ende eines Einsatzes. Lesen Sie die Bedingungen genau, bevor Sie dafür bezahlen.

Von der Temporärstelle zur Festanstellung

Viele Einsätze münden in eine Festanstellung beim Einsatzbetrieb. Wenn das in Aussicht steht, ist es oft klüger, mit einem Kredit bis nach der Übernahme zu warten. Mit einem unbefristeten Vertrag und einigen Monaten Lohn beim neuen Arbeitgeber wird Ihre Situation anders beurteilt, und Sie haben selbst mehr Sicherheit bei der Planung. Bis dahin helfen eine kleine Reserve und klare Abmachungen mit Gläubigern, eine Ausgabe zu überbrücken. Fragen Sie das Temporärbüro auch, ob Weiterbildungsbeiträge aus dem Gesamtarbeitsvertrag für Sie in Frage kommen.

Wichtig ist zudem, alle Lohnabrechnungen und den Rahmenvertrag sorgfältig aufzubewahren. Sie dienen nicht nur einer späteren Kreditprüfung, sondern auch der Arbeitslosenkasse und der Steuererklärung.

Unseriöse Angebote erkennen

Werbung mit «Kredit trotz Temporärstelle, sofort ausbezahlt» sollte misstrauisch machen. Typische Anzeichen von Betrug:

  • Vorauszahlung von Gebühren oder Versicherungsprämien vor der Auszahlung;
  • Kontakt über soziale Netzwerke, Messenger oder Kleinanzeigen;
  • fehlende Angaben zu Sitz, Handelsregister oder Bewilligung;
  • Druck, Ausweis und Bankzugangsdaten sofort zu übermitteln.

Kreditgeber, die keine Bank sind, brauchen eine Bewilligung des Kantons. Auf der Warnliste der FINMA stehen Firmen, bei denen Zweifel an der Bewilligung bestehen. Wer bereits Betreibungen oder einen negativen Eintrag hat, liest am besten auch die Seite ZEK-Eintrag und Kredit. Eine kantonale Schuldenberatung hilft kostenlos oder günstig beim Budget.

Angebote und Kreditgeber im Vergleich

  • Cembra Money Bank — zugelassener Anbieter von Konsumkrediten und Kleinkrediten.
  • BANK-now — zugelassener Anbieter von Konsumkrediten und Kleinkrediten.
  • Migros Bank — Bank mit Ratenkrediten und Privatkrediten; Effektivzins und Bedingungen vor Abschluss vergleichen.
  • Dettes Conseils Suisse — kostenlose, anerkannte Schuldenberatung.

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